Münchener Nomenklatur


Unzureichendes Material

Abstrichwiederholung

 

 I

Unauffällige und unverdächtige Befunde des Abstriches

Nächster Abstrich im normalen Vorsorgeintervall

 IIa

Unauffällige Befunde des Abstriches, es gibt aber Hinweise auf eine auffällige Vorgeschichte der Patientin

Ggf. erfolgt eine Kontrolle des zytologischen Abstriches aufgrund der auffälligen Vorgeschichte

 II

Bedingt auffällige Befunde

 

 II-P
 II-g
 II-e

Die Zellen sind meist unwesentlich oder nur geringergradig verändert. Es besteht noch keine Krebsvorstufe oder Krebs.

Abstrichuntersuchung nach einem Jahr, ggf. mit zusätzlichen Untersuchungen wie eine Kolposkopie(Scheidenspiegelung). Bei dem Befund II-e sollen weitere Untersuchungen durch den Frauenarzt bzw. die Frauenärztin durchgeführt werden.

 III

Unklare bzw. zweifelhafte Befunde

 

 III-p
 III-g
 III-e
 III-x

In den Zellproben wurden keine Krebszellen gefunden, jedoch wurden auffällige Veränderungen festgestellt, die nicht eindeutig zu bestimmen sind.

Eine weitere Abstrichuntersuchung wird durchgeführt und in vielen Fällen zusätzliche Untersuchungen vorgenommen. Eine antibiotische oder hormonelle Behandlung, eine Kolposkopie(Scheidenspiegelung) oder manchmal auch eine kleine Gewebeentnahme können erforderlich sein.

 IIID

Dysplasiebefund mit größerer Neigung zur Rückentwicklung (Regression); noch keine Krebszellen

 

 IIID1
 IIID2

Es zeigen sich leichte Zellveränderungen hin zu mögliche Krebsvorstufen, wobei noch kein Krebs vorliegt. Es besteht allerdings ein geringes Risiko Krebszellen zu entwickeln. Der Befund wird meist als leichte oder mäßige Dysplasie bezeichnet (analog zu CIN 1 und CIN 2). Gerade bei jungen Frauen kommt dieser Befund häufig vor.

Da sich die Veränderungen oft wieder von selbst zurückbilden, werden die IIID-Befunde abwartend kontrolliert. Bei einem wiederkehrenden gleichen Befund sollte eine Abklärung durch ergänzende Untersuchungen wie die Kolposkopie(Scheidenspiegelung) oder weitere Zusatztests erfolgen.

 IVa

 

Unmittelbare Vorstadien des Gebärmutterhalskrebses

 

 IVa-p
 IVa-g

 

Bei diesem Befund liegen schwere Zellveränderungen vor. Mediziner sprechen hierbei auch von einer schweren Dysplasie oder von einer „in-situ-Vorstufe"

Die Zellveränderungen bilden sich ohne Behandlung nur selten zurück. Ein operativer Eingriff ist oft nicht zu umgehen

 IVb, V

Unmittelbare Vorstadien oder Krebs (Malignom)

 

 IVb-p
 IVb-g

 V-p
 V-g
 V-e
 V-x

Bei Abstrichen der Gruppe IVb und V ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich Krebs entwickelt hat

Der Befund wir durch eine zusätzliche Gewebeprobe abgeklärt - die weitere Behandlung ist vom Ergebnis der Gewebeuntersuchung abhängig

Quelle: Zervita 
Die Gruppen II, III, IVa, IVb und V erhalten Suffixe, um zu kennzeichnen, welche Zellkomponente verändert vorliegt: -p (plattenepithel), -g (Zervixdrüsenepithel), -e (endometrial) und -x (unklarer Ursprung)

 

 

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Wir sind an zwei Standorten für Sie da:

 

 

1.Badstr.64 in 13357 Berlin

a. 5 Gehminuten entfernt vom S- und U-Bahnhof Gesundbrunnen, an dem auch Regionalverkehrszüge halten.Parkmöglichkeiten in den Seitenstraßen und mit Zeitbegrenzung auf der Badstraße und im Gesundbrunnencenter. Der Eingang der Praxis ist sehr gut durch die direkt unter der Praxis liegenden Gesundbrunnenapotheke zu erkennen.

 

2.Bismarckstr. 45-47 in 10627 Berlin

ca.  3 Gehminuten vom U-Bahnhof Bismarckstraße. Parkmöglichkeiten in den Seitenstraßen oder auf der Bismarckstraße.

 

 

 

 

Kontakt

Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Praxissprechzeiten unter:


            Standort Bismarckstr.45-47: 030/313 30 19
       
            Standort Badstr.64: 030/462 30 65

      

 
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© Kirsten Kuhlmann